Weniger Steuern, richtig abgeschrieben
Wer eine vermietete Immobilie besitzt, schreibt sie ab: je nach Baujahr in der Regel mit 2 oder 2,5 Prozent der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes, entsprechend einer typisierten Nutzungsdauer von 50 beziehungsweise 40 Jahren.
Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, darf nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG entsprechend schneller abgeschrieben werden. Dafür braucht es ein Gutachten.
Was das ausmacht
Bei einem Gebäudewert von 300.000 Euro und der typisierten Abschreibung über 50 Jahre versteuern Sie jährlich 6.000 Euro weniger. Weist ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach, verdoppelt sich dieser Betrag.
| Kaufpreis | 300.000 € |
| Kaufnebenkosten | 36.000 € |
| Gesamtkosten | 336.000 € |
| abzüglich Bodenwert (Beispiel 20 %) | 67.200 € |
| Gebäudewert (80 %) | 268.800 € |
| typisierte AfA 2 % | 5.376 € im Jahr |
| AfA laut Gutachten 4 % | 10.752 € im Jahr |
Sofort
- Höhere jährliche Abschreibung
- mögliche Rückerstattung für vergangene Jahre
- mehr Nettoeinkommen ohne Mieterhöhung
Auf Dauer
- Höhere Nettorendite
- höherer Wert im Verkaufsfall
- Wirkung im Erwerbsleben stärker als im Rentenalter
Zeitwert
- Der Steuervorteil von heute ist mehr wert als der von morgen

Die Rechtslage
Ein aufwendiges Bausubstanzgutachten ist nicht erforderlich. Bereits 1971 stellte der Bundesfinanzhof klar (VIII R 73/68), dass absolute Sicherheit bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht verlangt werden kann.
Mit Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19) hat der BFH entschieden, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer auch durch einfachere und kostengünstigere Methoden nachgewiesen werden kann.
Was es kostet
1.181,88 Euro brutto inklusive 19 % Mehrwertsteuer, innerhalb eines Anfahrtsradius von 50 Kilometern um Hofheim.
Wir nehmen vorab eine Ersteinschätzung vor. Fällt sie positiv aus und das Gutachten führt nicht zum Ziel, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Die Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Welche Unterlagen wir brauchen
Zum Grundstück
- Grundbuchauszug
- Katasterauszug
Zum Gebäude
- Energieausweis
- Grundrisse
- Bauunterlagen
- Exposés
Fotos
- Außenansicht vorn und hinten
- Treppenhaus, Fenster, Bäder
- Wände, Türen, Decken, Treppen
- Heizkörper und Elektroinstallation
- Dach innen und außen
- erkennbare Schäden
Alles bequem über unseren Datenupload.
Wichtig: Machen Sie Ihre Angaben nach bestem Wissen — besonders im Bereich Modernisierungen. Liegen Ihnen keine genauen Informationen vor, sagen Sie es uns lieber, als zu schätzen. Die Unterlagen müssen sich auf das zu bewertende Objekt beziehen; Aufnahmen von Nachbarobjekten sind zur Gutachtenerstellung nicht geeignet.
Beträge und Radius vor dem Livegang bestätigen lassen. Steuerliche Beratung bleibt Sache des Steuerberaters.
Ersteinschätzung anfordern
Je genauer Ihre Angaben, desto belastbarer die Einschätzung. Was Sie nicht sicher wissen, lassen Sie frei — wir fragen dann nach.