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Immobilien seit 1988 · Hofheim am Taunus
International Immobilien Hofheim

Restnutzungsdauer

Ein Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer erhöht die Abschreibung — und rechnet sich meist im ersten Jahr. Was die Rechtslage sagt, was es kostet und welche Unterlagen wir brauchen.

Weniger Steuern, richtig abgeschrieben

Wer eine vermietete Immobilie besitzt, schreibt sie ab: je nach Baujahr in der Regel mit 2 oder 2,5 Prozent der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes, entsprechend einer typisierten Nutzungsdauer von 50 beziehungsweise 40 Jahren.

Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, darf nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG entsprechend schneller abgeschrieben werden. Dafür braucht es ein Gutachten.

2 %typisierte Abschreibung im Jahr
4 %wenn ein Gutachten die kürzere Dauer nachweist
2.258 €weniger Steuer im Jahr, bei 42 Prozent Steuersatz

Was das ausmacht

Bei einem Gebäudewert von 300.000 Euro und der typisierten Abschreibung über 50 Jahre versteuern Sie jährlich 6.000 Euro weniger. Weist ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nach, verdoppelt sich dieser Betrag.

Kaufpreis 300.000 €
Kaufnebenkosten 36.000 €
Gesamtkosten 336.000 €
abzüglich Bodenwert (Beispiel 20 %) 67.200 €
Gebäudewert (80 %) 268.800 €
typisierte AfA 2 % 5.376 € im Jahr
AfA laut Gutachten 4 % 10.752 € im Jahr

Sofort

  • Höhere jährliche Abschreibung
  • mögliche Rückerstattung für vergangene Jahre
  • mehr Nettoeinkommen ohne Mieterhöhung

Auf Dauer

  • Höhere Nettorendite
  • höherer Wert im Verkaufsfall
  • Wirkung im Erwerbsleben stärker als im Rentenalter

Zeitwert

  • Der Steuervorteil von heute ist mehr wert als der von morgen
Ein Gutachten weist nach, was die Pauschale nicht abbildet
Ein Gutachten weist nach, was die Pauschale nicht abbildet

Die Rechtslage

Ein aufwendiges Bausubstanzgutachten ist nicht erforderlich. Bereits 1971 stellte der Bundesfinanzhof klar (VIII R 73/68), dass absolute Sicherheit bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht verlangt werden kann.

Mit Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19) hat der BFH entschieden, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer auch durch einfachere und kostengünstigere Methoden nachgewiesen werden kann.

Was es kostet

1.181,88 Euro brutto inklusive 19 % Mehrwertsteuer, innerhalb eines Anfahrtsradius von 50 Kilometern um Hofheim.

Wir nehmen vorab eine Ersteinschätzung vor. Fällt sie positiv aus und das Gutachten führt nicht zum Ziel, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Die Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Welche Unterlagen wir brauchen

Zum Grundstück

  • Grundbuchauszug
  • Katasterauszug

Zum Gebäude

  • Energieausweis
  • Grundrisse
  • Bauunterlagen
  • Exposés

Fotos

  • Außenansicht vorn und hinten
  • Treppenhaus, Fenster, Bäder
  • Wände, Türen, Decken, Treppen
  • Heizkörper und Elektroinstallation
  • Dach innen und außen
  • erkennbare Schäden

Alles bequem über unseren Datenupload.

Wichtig: Machen Sie Ihre Angaben nach bestem Wissen — besonders im Bereich Modernisierungen. Liegen Ihnen keine genauen Informationen vor, sagen Sie es uns lieber, als zu schätzen. Die Unterlagen müssen sich auf das zu bewertende Objekt beziehen; Aufnahmen von Nachbarobjekten sind zur Gutachtenerstellung nicht geeignet.

Beträge und Radius vor dem Livegang bestätigen lassen. Steuerliche Beratung bleibt Sache des Steuerberaters.

Fragebogen

Ersteinschätzung anfordern

Je genauer Ihre Angaben, desto belastbarer die Einschätzung. Was Sie nicht sicher wissen, lassen Sie frei — wir fragen dann nach.

Das Objekt

Datum, auf das sich die Bewertung bezieht
Gerundet genügt
Ohne Dach- und Kellergeschoss
Laut Teilungserklärung, sofern vorhanden

Bausubstanz

Modernisierungen

Für jedes Gewerk: wann zuletzt gearbeitet wurde und wie viel davon erneuert ist. Wissen Sie es nicht genau, lassen Sie das Feld lieber leer, als zu schätzen.

Dach
Fassade
Fenster
Außentüren
Heizungsanlage
Elektrik
Leitungen
Bodenbeläge
Bäder

Ihre Daten

Abschluss

Zur eigenen Zuordnung, etwa „Mietshaus Langgasse“

Unterlagen und Fotos schicken Sie am besten über den Datenupload — Grundbuchauszug, Grundrisse, Energieausweis und Aufnahmen von Dach, Bädern, Fenstern und Heizung.